Allgemeine Geschäftsbedingungen

REMA Kassensysteme – Inhaber: Lucas Reich
Königsborner Str. 40, 39175 Biederitz
E-Mail: kontakt@remakassen.de
Web: remakassen.de

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Wartungsverträge, Software- und Supportdienstleistungen von REMA Kassensysteme (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein schriftliches Angebot des Anbieters annimmt oder eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters erhält.
(2) Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie durch den Anbieter schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.

3. Wartungsverträge
(1) Wartungsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, für eine feste Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten geschlossen.
(2) Der Wartungsvertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 (zwei) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird (eine E-Mail an kontakt@remakassen.de ist ausreichend).
(3) Die Abrechnung der Wartungsentgelte erfolgt jährlich im Voraus, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(4) Preisänderungen bei Verlängerung eines Wartungsvertrages werden dem Kunden spätestens 8 (acht) Wochen vor Beginn der neuen Laufzeit in Textform mitgeteilt. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gelten die geänderten Preise als akzeptiert.
(5) Das jährliche Software-Dongle-Update wird dem Kunden im Rahmen eines bestehenden Wartungsvertrages kostenfrei bereitgestellt, sofern das zuletzt durchgeführte Dongle-Update weniger als zwei (2) Jahre zurückliegt. Liegt das letzte Dongle-Update länger als zwei (2) Jahre zurück oder wurde bisher kein Dongle-Update durchgeführt, ist der Anbieter berechtigt, hierfür ein gesondertes Entgelt nach der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, ihm bereitgestellte Software-Updates, Dongle-Updates und rechtlich notwendige Anpassungen (z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben) innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren oder dem Anbieter die Durchführung der Installation zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde dies, entfällt die Haftung des Anbieters für hieraus resultierende Funktionsstörungen oder Rechtsnachteile.

4. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Bei Wartungsverträgen ist der Rechnungsbetrag vor Beginn der neuen Vertragslaufzeit vollständig zu entrichten.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen. Darüber hinaus kann der Anbieter die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge vorübergehend aussetzen.
(5) Preisänderungen während der laufenden Vertragslaufzeit sind zulässig, sofern sie dem Kunden mindestens 30 (dreißig) Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt werden. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der neuen Preise zu. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, gelten die geänderten Preise als akzeptiert.

5. Leistungsumfang (Wartung, Support, TSE/Dongle)
(1) Der konkrete Leistungsumfang der Wartungs- und Supportleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Wartungsvertrag (z. B. telefonischer Support, E-Mail-Support, Fernwartung, TSE-Service, Softwarepflege).
(2) Nicht automatisch vom Wartungsvertrag umfasst sind insbesondere:
- Hardware-Reparaturen und der Austausch von Hardwarekomponenten,
- Vor-Ort-Einsätze außerhalb der vereinbarten Supportleistungen,
- Erweiterungen der Software (z. B. zusätzliche Module, Filialen, Kassenplätze),
- Einbindung von Drittsoftware oder Fremdhardware, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
Solche Leistungen können gesondert nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters abgerechnet werden.
(3) Soweit Reaktionszeiten oder Supportzeiten vereinbart sind, handelt es sich um Zielgrößen („Serviceziele“) und nicht um garantierte Mindestfristen. Ein Anspruch auf sofortige Bearbeitung besteht nicht.
(4) Der Anbieter schuldet keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Der Kunde bleibt insbesondere selbst dafür verantwortlich, sämtliche gesetzlichen Vorgaben (insbesondere GoBD, KassenSichV, AO) einzuhalten, seine Kassen ordnungsgemäß zu führen sowie gesetzlich geforderte Unterlagen aufzubewahren.
(5) Der Anbieter unterstützt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bei der Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme der TSE sowie bei notwendigen Softwareanpassungen. Für die rechtzeitige Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen (z. B. fristgerechte Aktivierung einer TSE, fristgerechte Updates) bleibt der Kunde verantwortlich, sofern der Anbieter die Leistung ordnungsgemäß angeboten oder bereitgestellt hat.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere:
- Bereitstellung eines funktionsfähigen Internetzugangs,
- Bereitstellung notwendiger Zugänge, Passwörter und Systemrechte für Fernwartung,
- Bereitstellung aktueller und richtiger Stammdaten (z. B. Steuersätze, Preise, Warengruppen),
- unverzügliche Meldung von Störungen mit ausreichender Fehlerbeschreibung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Kassendaten in angemessenen Intervallen zu sichern (Backups), sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Unterlässt der Kunde eine Mitwirkung oder kommt er ihr nicht ordnungsgemäß nach und kann der Anbieter deshalb seine Leistung ganz oder teilweise nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Anbieter nicht.

7. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
- entgangenen Gewinn,
- Produktions- oder Betriebsausfall,
- mittelbare Schäden und Folgeschäden,
- Datenverluste, sofern der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf Material- oder Produktionsfehlern der vom Hersteller gelieferten Hardware beruhen. Etwaige Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder gegenüber dem Hersteller bleiben unberührt.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben im Übrigen unberührt.

8. Datenschutz und Fernwartung
(1) Im Rahmen der Fernwartung kann ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Mitarbeitenden erforderlich sein. Dieser Zugriff erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen und im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO.
(2) Der Anbieter speichert personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, und gibt diese nicht an unbefugte Dritte weiter.
(3) Sofern und soweit die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne von Art. 28 DSGVO abzuschließen haben, wird dieser gesondert vereinbart.

9. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Magdeburg.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

Stand: November 2025
© REMA Kassensysteme – Lucas Reich